Finanzierung

1. BAföG

Als BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) wird die staatlich geregelte finanzierte Unterstützung von Schülern und Studenten bezeichnet. Die Höhe der Leistungen hängt meist vom Einkommen der Eltern ab. Dazu kommt noch Einkommen des Antragsstellers und einem eventuellen Ehegatten. Das BAföG ist meist ein zinsloses Darlehen, bei dem ein Teil des geliehenen Geldes später wieder zurückgezahlt werden muss. Du kannst dich bei diesen Adressen über mehr Informationen erkundigen und deinen Bafög-Antrag stellen:

www.bafög.de

http://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/

Da die Hochschule für angewandtes Management (HAM) staatlich anerkannt ist, können Studierende der HAM prinzipiell BAföG beantragen.

Voraussetzungen:

  • Vollzeitstudium (30 ECTS Punkte werden in einem Semester vergeben)

Achtung: Kein BAföG in einem Teilzeitstudium möglich!
Bei einem Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitstudium erlischt der Anspruch auf Förderung.

  • Studium an staatlich anerkannter Hochschule (Bachelor oder Master)
  • Studienbeginn erfolgt vor dem 30. Lebensjahr
  • Noch keine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert (Bachelor, Diplom oder Master, auch Abschlüsse im Ausland zählen als berufsqualifizierende Ausbildung!)
  • BAföG im Masterstudium nach abgeschlossenem Bachelor ist möglich
  • Deutsche Staatsangehörige oder Ausländer mit dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland)

Ausbildungsförderung

  • abhängig von eigenem Einkommen, Vermögen der Eltern, Geschwister, Familienstand etc
  • Förderungshöchstdauer = Regelstudienzeit
  • Förderungsstart ab Studienbeginn (Immatrikulation)
  • Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
  • Förderbeiträge bis zu 853 €
  • Schätzung des Förderungsbedarfes: https://www.bafoeg-rechner.de
  • Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
  • 50% der Förderbeiträge gelten als zinsfreies Staatsdarlehen und sind zurückzuzahlen
  • Ratenhöhe: vierteljährlich 315 € oder nach Vereinbarung

Antragstellung

Überblick:

  • Formblatt 1 – immer erforderlich
  • Anlage 1 zu Formblatt 1 – beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-BAföG
  • Anlage 2 zu Formblatt 1 – Kinderbetreuungszuschlag (wenn eigene Kinder im Haushalt wohnen)
  • Formblatt 2 – immer erforderlich, für Studierende der HAM genügt jedoch eine Immatrikulations-bescheinigung!
  • Formblatt 3 – immer erforderlich (Ausnahme: elternunabhängiges BAföG)
  • Formblatt 4 – nur bei Erstantrag, für Ausländer
  • Formblatt 5 – nach dem 4. Fachsemester (Leistungsnachweis)
  • Formblatt 6 – zur Beantragung von Auslands-BAföG
  • Formblatt 7 – bei jedem Aktualisierungsantrag (sofern sich das Elterneinkommen geändert hat)
  • Formblatt 8 – nur bei Antrag auf Vorausleistungen
Voraussetzungen

  • Studienbeginn erfolgt vor dem 35. Lebensjahr
  • Erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium. Dabei muss das Bachelor-Zeugnis nicht zwingend vorliegen, die Prüfungsleistungen sollten jedoch abgeschlossen sein.
  • Nur der Bachelor wurde erworben, kein anderer Hochschulabschluss

Ferner gelten auch für ein Masterstudium die üblichen Grundvoraussetzungen für einen BAföG-Anspruch.

Der Leistungsnachweis entfällt hingegen.

Master-BAföG kann bereits mit einer vorläufigen Immatrikulation bezogen werden, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen wurde.

Vorsicht: Kann der Bachelorabschluss nicht innerhalb von 12 Monaten nachgewiesen werden, fordert das zuständige Studentenwerk die bereits ausgezahlten Förderbeträge zurück!

2. Stipendien

Stipendien bieten viele Vorteile: Studierende erhalten Geld, ideelle Förderung und Kontakte. Doch die zum Teil aufwändigen Bewerbungsprozesse schrecken viele ab. Dabei stehen die Chancen auf Aufnahme gar nicht schlecht. Wie kommt man also an ein Stipendium?

Zunächst gilt es eine geeignete Stiftung zu finden.

Anforderungen und Kriterien

Stiftungen stellen unterschiedliche Anforderungen:

  • Noten sind für Begabtenförderung entscheidend
  • kirchliche Stiftungen achten auf Religionszugehörigkeit
  • politische Stiftungen auf Weltanschauung usw.

Weitere Kriterien sind Herkunft, familiäre Situation, Studienfach etc.

 

Stiftungen auswählen

  • teilweise bieten Stipendien nicht nur finanzielle sondern auch ideelle Förderung an, z.B. Seminare, Vermittlung von Praktikumsstellen usw. auch das macht sich mitunter gut im Lebenslauf.
  • Faustregel: Je spezialisierter und unbekannter die Stiftung, desto größer die Chancen auf eine Förderung
  • Tipp: unbedingt nach Bewerbungsmodalitäten und Fristen erkundigen

 

Bewerben

Die Anforderungen variieren je nach Stiftung.

Häufig erwartet werden:

  • Motivationsschreiben
  • Der Grund für die Bewerbung für das Stipendium
  • Inwiefern man zur Stiftung passt
  • Inwiefern man in der Lage ist, seine Ziele auch umzusetzen
  • Eigenes gesellschaftliches Engagement und inwiefern dieses zur Philosophie zur Stiftung passt
  • Zukunftspläne
  • Lebenslauf (tabellarisch oder ausführlich)
  • Gutachten von Lehrern oder Professoren aber auch über besonderes Engagement in Parteien, Verbänden, Vereinen, Kirchen, Gemeinden etc.)
  • Leistungsnachweise (Zeugnisse, Trainerscheine etc.)

 

Auswahltest

  • Einzelgespräche
  • Referate
  • Diskussionen
  • Moderationen von Gruppen
  • Kenntnisse über die Stiftung nachweisen (Stiftungs-gründer, Zweck der Stiftung etc.)

Bei kleineren Stiftungen entfallen  z. T. solche Tests

3. Studienkredite

Neben Stipendien und BAföG bietet sich auch die Finanzierung über einen Studienkredit an. Dies sind Kredite, die in der Regel von Banken vergeben werden und die zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten und der Studiengebühren dienen sollen. Einer der bekanntesten Studienkredite in Deutschland ist der KfW-Studienkredit. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten wie Bildungskredit, Studienbeitragsdarlehen, Studentenabschlussdarlehen und Bildungsfonds.

www.bildungskredit.de

Staatliches Bildungskreditprogramm

Ziel: BAföG aufstocken, Auslandsaufenthalte finanzieren etc.

  • für Studierende in höheren Semestern (nach bestandener Zwischenprüfung o. ä.)
  • Elterneinkommen spielt keine Rolle
  • kein Leistungsnachweis erforderlich
  • mit BAföG kombinierbar

Tipp: Antrag zu Beginn des Haushaltsjahres stellen (begrenzte Mittel)

Betrag: 100, 200 oder 300€ pro Semester

Einmalzahlung : bis 3600€ (z.B. für Praktika, Auslandsaufenthalte möglich)

Dauer: höchstens 24 Monate

Zinsen: ca. 0,75%

Rückzahlung: spätestens 4 Jahre nach Studienende

Rückzahlungsraten: à 120 € im Monat (Stundung möglich)

Tipp: Tilgung durch Kredit bei anderer Bank kann günstiger sein

http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/studiengebuehren/studienbeitragsdarlehen.html

Hilfe zur Finanzierung der Studiengebühren (KfW-Bank)

Berechtigt:       Jeder Gebühren zahlende Student unter 40 Jahren

Beachten:         Regelstudienzeit höchstens 4 Semester überschreiten

Bei Fachwechsel wird die Zeit vor dem Wechsel angerechnet

Zinsen:               2,0 – 7,7%

Rückzahlung:   18 Monate nach Studienende Ratenhöhe richtet sich nach dem Einkommen

http://www.studentenwerk-muenchen.de/finanzierung/

Hilfe zum Studienabschluss (Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke)

Berechtigt:       Studierende an bayerischen Hochschulen, die von einem Studentenwerk betreut werden

Studienabschlussphase erreicht (noch 2 Semester bis Ende Regelstudienzeit)

Antragstellung vor dem 32. Lebensjahr

Bedingung:       ein Bürge muss gestellt werden

Betrag:              bis zu 700 € im Monat

Zinsen:             2,0%

Rückzahlung:   Frist und Ratenhöhe variieren je nach Studentenwerk

Tipp:                Modalitäten vorher in Beratungsgespräch klären

www.deutsche-bildung.de

Vorfinanzierung des Lebensunterhalts bzw. des Studiums. Es handelt sich nicht um einen herkömmlichen Kredit, die Rückzahlung ist vielmehr in Form eines festen Prozentsatzes an die Höhe des künftigen Einkommens gekoppelt und entsprechend in den Fonds einzuzahlen.

Betrag:               variabel, auch Studiengebühren können übernommen werden

zusätzlich:         Bewerbungstraining & Kontakte zu Unternehmen

Zinsen:               variieren je nach Angebot

Rückzahlung:   Ratenhöhe und Rückzahlungsdauer je nach Höhe des Gehalts, bei dauerhafter Arbeitslosigkeit ist

keine Rückzahlung erforderlich

4. Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die den Lebens-unterhalt von Kindern sichern soll, indem ihre Eltern finanziell entlastet werden. Dies geschieht entweder in Form von Steuer-freibeträgen für die Eltern oder als monatliche Auszahlung des entsprechenden Steueranteils.

Im Jahr 2020 beläuft sich der monatliche Betrag auf 204€, ab dem Jahr 2021 sind es 219 € monatlich

Kinder, die sich in der Ausbildung zu einem Beruf befinden (dazu zählt auch ein Studium an einer Hochschule) werden grundsätzlich bis zu ihrem 25. Geburtstag berücksichtigt. Als Nachweis genügt die Vorlage einer Immatrikulations-bescheinigung, auf der die Anzahl der Hochschulsemester ausgewiesen ist.

http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/kindergeld.html

5. Berufsbegleitend studieren

Finanzielle Sicherheit durch Berufstätigkeit

Beim berufsbegleitenden Studium kommen Sie lediglich zu Präsenz- und Prüfungsphasen an unseren Campus. Die Zeit in den virtuellen Phasen können Sie sich flexibel einteilen, ortsunabhängig gestalten und so beispielsweise an Arbeitsspitzen anpassen.

Bei diesem Studienformat zahlen Sie die Studiengebühren selbst, profitieren jedoch von der Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber in Form von Weiterbildung, Freistellung, Gehalt oder anderer finanzieller Möglichkeiten.

Wir empfehlen, das berufsbegleitende Studium in einer Kombination aus Teilzeitbeschäftigung (15-32 Stunden-Woche) und einem Teilzeit- oder Vollzeitstudium zu absolvieren.

Hier gelangen Sie zur dualen Stellenbörse der HAM.

6. Dual-kooperatives Studium

Clever studieren ohne Gebühren

Wenn Sie sich für ein dual-kooperatives Studium an unserer Hochschule entscheiden, sind Sie zusätzlich zu Ihrem Studium in einem Unternehmen beschäftigt. Hierbei schließen Sie mit dem Unternehmenspartner einen Arbeitsvertrag über die komplette Studiendauer sowie einen Studienvertrag mit der Hochschule ab.

Für Ihre Tätigkeit im Unternehmen erhalten Sie eine monatliche Vergütung. Die Studiengebühren werden in der Regel von den Unternehmen übernommen. Für die Präsenzphasen an der Hochschule werden Sie freigestellt.

In den virtuellen Phasen sind Sie für die vereinbarte Arbeitszeit im Unternehmen tätig und wenden parallel hierzu Zeit für Ihr Studium auf.

Hier gelangen Sie zur Stellenbörse der HAM.

7. Werkstudent*innen-Stellen

Nebenverdienst durch Tätigkeit als Werkstudent*in

Eine Tätigkeit als Werkstudent*in ist eine gute Möglichkeit, um sich finanziell etwas dazu zu verdienen. Darüber hinaus eignen sich Werkstudent*innen-Stellen hervorragend, um bereits neben dem Studium praktische Erfahrungen zu sammeln.

Bei Werkstudent*innen-Stellen handelt es sich um eine besondere Form des Minijobs, sie sind für immatrikulierte Vollzeitstudent*innen möglich. Als Werkstudent*in dürfen Sie während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Verdienst orientiert sich am Mindestlohn.

Diese Stellen werden in der Regel kurzfristig vergeben, sind befristet und obliegen meist einer kurzen Kündigungsfrist. Damit bleiben Sie flexibel. Sobald Sie an unserer Hochschule immatrikuliert sind, haben Sie Zugang zu unserer Jobbörse, in der Sie Angebote in diesem Bereich finden.

Hier gelangen Sie zur Stellenbörse der HAM.